Service & Wartung
Betreiber von Toranlagen müssen diese von Gesetzes wegen mindestens einmal jährlich vom Fachmann prüfen lassen.
Sicherheit durch Instandhaltung bedeutet, dass durch regelmäßige Inspektion, sorgfältige Wartung und gewissenhafte Reparatur die Arbeitsmittel in gebrauchsfähigem und unfallsicherem Zustand erhalten werden.
Laut EN-13241-1 muss jedes kraftbetätigte Tor nach Angaben des Herstellers oder zumindest einmal jährlich gewartet werden.
Prüf- und Wartungsverträge von Hörmann-Partner garantieren, dass gut ausgebildete Monteure die periodischen Inspektionen kompetent und zum Festpreis ausführen.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.